Wir haben den Anspruch an uns, in der Arbeitsplatzüberwachung einen produktiven Strahlenschutz zu leisten. Das heißt unser breites Wissen aus der Instandhaltung kerntechnischer Anlagen sowie die daraus resultierenden Erfahrungen ermöglichen uns, den Umfang unserer Strahlenschutz-Aufgabe entsprechend zu kommunizieren. Wir erleben in der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Gewerken gerade auch daher eine hohe Akzeptanz.
Wir können Ihnen Mitarbeiter mit den nachfolgend aufgeführten Qualifikationen zur Verfügung stellen:
Selbstverständlich sind wir im Besitz einer Genehmigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).